Nicht auszurotten
Es ist kaum zu glauben, wie verbreitet der Irrglaube ist, innerhalb des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft würde jedem Ehegatten die Hälfte des gemeinsamen Vermögens gehören.
Nicht auszurotten...
Und da redeste Dir den Mund fusslig und schaust in erstaunte Gesichter, wenn die tatsächliche Rechtslage (während der Ehe gilt GÜTERTRENNUNG! "Paragraph 1: Jedem gehört seins!") VERSUCHST darzulegen...